Samstag, 11. Juli 2009

"Kindesentführung" - was ist das, was kann ich tun?

Begriffsdefinition
Mit dem Begriff "Kindesentführung" wird im allgemeinen Sprachgebrauch das gemeint, was der Jurist als "Entzug Minderjähriger" bezeichnet. Damit wird die Tat definiert, dass ein Elternteil dem anderen den Umgang mit dem Kind ganz oder teilweise verweigert.

Zahlen
Aus Deutschland werden nach Schätzungen unabhängiger Organisationen jährlich zwischen 2.000 und 3.000 Kinder von einem Elternteil ins Ausland verschleppt. Juristen schätzen diese Fälle bis zu fünfmal höher. (Quelle: Verein find kids e.V. http://www.find-kids.de).

Strafbarkeit von Kindesentzug
Einem Elternteil dem Umgang mit dem leiblichen Kind zu vereiteln ist in Deutschland strafbar nach §235 Strafgesetzbuch (StGB). Dabei sind zwei Dinge für den Straftatbestand völlig unerheblich:
  1. Der Elternteil, dem das Kind entzogen wird, braucht das Sorgerecht nicht zu besitzen. Er besitzt trotzdem das Recht (und auch die Pflicht!) zum Umgang mit seinem Kind, solange ein deutsches Gericht ihm dies nicht explizit aberkennt. §1684 I BGB stellt dies völlig klar: "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."
  2. Die Dauer der Umgangsverweigerung ist ebenfalls unerheblich. Nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte und der einschlägigen juristischen Kommentierungen reicht selbst eine kurze, nicht nur ganz vorübergehende Dauer der Umgangsverweigerung aus, um den Straftatbestand zu erfüllen. Hierzu können gemäß dieser Kommentierungen "bereits einige Minuten" ausreichen.
Fazit: Auch nicht sorgeberechtigte Väter / Mütter haben Recht zum Umgang mit dem leiblichen Kind, eine Verweigerung dieses Umgangs ist strafbar.

Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage für diesen Straftatbestand ist der §235 StGB.
  • Der Absatz 1 bezieht sich auf Straftaten, die im Inland begangen werden. Wer beispielsweise in Deutschland ein Kind dem anderen Elternteil entzieht, also beispielsweise den Umgang sabotiert, der begeht eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann.
  • Absatz 2 beschäftigt sich mit Auslandsstraftaten: Geschieht der Kindesentzug durch das Verbringen des Kindes ins Ausland, wird aus der Straftat sogar eine Dauerstraftat. Dies bedeutet, dass die Straftat als dauerhaft begangen angesehen wird, solange das Kind ins Ausland verbracht wurde und dort verbleibt. Erst mit der Rückführung des Kindes in seine Heimat endet die Straftat. Wichtig ist dies für das Thema "Verjährung". Die Verfolgungsverjährung eines Deliktes beginnt erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Straftat endet. Wird die Straftat fortgesetzt begangen, kann die Verjährung nicht einsetzen.
  • Auch der Versuch des Kindesentzuges ist strafbar. Dies sagt Absatz 3 aus. Im Allgemeinen dürfte der Nachweis hierüber jedoch schwer zu führen sein.
  • Wird darüber hinaus auch Leib oder Leben des entführten Kindes gefährdet, kann gemäß Absatz 4 das Strafmaß auf bis zu zehn Jahre anwachsen. Man beachte hier, dass auch ausdrücklich die Schädigung der seelischen Entwicklung des Kindes aufgeführt ist. Durch das bei Kindesentzug ins Ausland mitunter häufige Wechseln der Wohnorte und der damit einhergehenden Beziehungsabbrüche unterliegt eine Kindeswohlgefährdung bei internationalen Kindesentziehungen einer ganz besonderen Pflicht der Prüfung.
  • Auf die Absätze 5 und 6 soll hier nicht weiter eingegangen werden, sie sind für diese Erörterung nur sehr bedingt relevant.

Antragsdelikt
Es ist darauf zu achten, dass es sich bei den in §235 StGB fallenden Fällen um sogenannte Antragsdelikte handelt. Der betroffene Elternteil beispielsweise muss selbst Schritte einleiten, um die Verfolgung des entziehenden Elternteils einzuleiten (§235 VII StGB).
Hierzu wäre z.B. notwendig:
  1. eine Strafanzeige zu stellen - beispielsweise durch Besuch der zuständigen Polizeidienststelle,
  2. in der Strafanzeige deutlich darauf hinzuweisen, dass gleichzeitig StrafANTRAG gestellt wird (dies ist in der Strafanzeige durch den Beamten zu protokollieren).Strafanzeige und Strafantrag sind innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme vom Straftatbestand zu stellen.

30 Kommentare:

  1. Eine Strafverfolgung wegen Entziehung Minderjähriger innerhalb Deutschlands nach §235 durchzusetzen ist Erfahrungsgemäß selten von Erfolg gezeichnet da der §235 hierzu zu undefiniert Auskunft gibt. Anderst bleibt die Verletzung des Umgangsrecht. Eine Verfolgung dessen nach den entsprechenden Grundlagen führt meist innerhalb Deutschlands besser und schneller zum gewünschten Erfolg und steht somit im Sinne des Kindeswohl.

    Grüße
    Kindesentzug24.com

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  2. Meine Tochter wurde von der Mutter, trotz Richterlicher Verfügung, versucht über Flughafen nach Russland zu schaffen. Jetzt geht der ärger mit Amtsgericht und Jugensamt erst richtig los. Man kommt sich vor Gericht
    als schuldiger vor.

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    1. Hallo, ich habe 2009 tausender vor Gründe eine Reise zu vermeiden meine 2 kleine Töchter mit der Mutter , aus begründete Angst keine zurückkommen, habe Klage erhöben, die Richterin hat der Termin umgeladen 2 Woche Früher um Visum zu ermöglichen und mit Absicht an die Adresse meine Ex Frau das mittgeteilt so das ich bei der Amtsgericht Sitzung nichts teilnehmen kann, Gott sei Dank das die Kinder doch Zurückgekommen sind!!! So funktioniert hier, nur Geld Kassieren und nichts Tuen.

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  3. meine beiden Kinder wurden von ihrer mutter in die schweiz mitgenommen worden. was kann ich tun?

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  4. Mein Sohn wurde vor 20 Tagen von der Mutter nach vermutlich Spanien verschleppt,wir habe §235 gestellt, HKÜ gestellt und Sorgerechtsentzug gestellt. Was ist zu tun bezgl des Kindesunterhaltes ?

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  5. meine tochter ist in behndlung in der nerven klinik. wir hatten einen streit und sie ist zu ihrer schwester abgehauen. seid dem sind fast 3 wochen vergangen und ihre große schwester tut alles um sie von mir fern zu halten.das jugendamt hilft mir auch nicht weiter...und ich weiß nicht was ich noch tun soll

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  6. http://jkk-institute.npage.de/willkommen_bei_jk_-_institute_1318350.html

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  7. Wir suchen noch Väter die Probleme mit dem Sorgerecht / Umgangsrecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.


    https://www.facebook.com/groups/VaterKind/

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    1. ich bin mutter und habe diese probleme, dass was soviele frauen als rachespielchen betreiben, erlebe ich gerade mit meinem *nochmann*
      völlig abartig dieses kontroverse Treiben unter dem sogenannten Bewachen des Wächteramtes...

      alles eine Frage von *wie weit krieche ich den A..der machtausübenden ,Entscheidungsgewalten...

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    2. Hallo meine Ehefrau hat mich vor 2 Monaten rausgeworfen weil sie lieber von Harz4 leben möchte und ihr eigenes Geld hat sie hat ein kind mit in die Beziehung gebracht zusammen haben wir noch 5 kinder nach 9 Jahren kommt der andere Vater und will sein kind sehen und jetzt hat meine frau mit ihm eine beziehung und ich darf meine kinder nicht sehen nicht anrufen sie bezieht sich auf ihren anwalt erst wenn er grünes licht gibt darf ich meine kinder wieder sehen will aber meine kinder sehen und den umgang mit ihnen haben ..wenn ich anrufe n droht sie mir mit Polizei und anwalt kann ich sie anzeigen wegen Kindesentzug und entzug vom Umgangsrecht da wir beide das Sorgerecht haben ...wer kann mir weiter helfen weiss nicht was ich tun soll

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    3. Gar Nix nur Zahlen !!! Es sind nur Abzocker, hast kein Job , kein Geld , interessiert niemand, auch wenn du in Psychiatrischer attestiert zustand, werden dir sogar das Geld Pfänden, aber sobald dir besser geht, dann sind aller wieder da um das doppelte zur kassieren.
      Nichts Wohl des Kindes aber der eigene Tasche, die machen Geschäfte mit der armer Kinder und dann werben sich immer als Sozialgerechte Handlung. Abzocker

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  8. Wir suchen noch Väter die Probleme mit dem Sorgerecht / Umgangsrecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.

    Gruppen Name auf Facebook ist:

    Vater & Kind (Sorge-, Umgangs-, Aufenthaltsbestimmungsrecht)

    https://www.facebook.com/groups/VaterKind/

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    1. Hallo ich habe selber Probleme mit dem umgangsrecht, trotz gemeinsames Sorgerecht, trotz richterliches Beschluss ,

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  9. Muß eine Frau ins Gefängniss weil sie mit den Kindern ins Frauenhaus fliehen mußte vor einem gewalttätigem Vater??

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  10. Es wird immer davon ausgegangen, dass das Kind von einem Elternteil "entführt" wurde, was passiert aber, wenn ein Kind vom Jugendamt widerrechtlich entzogen wurde.....?

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  11. Hallo, Meine Tochter wurde von meiner Geschiedenen Frau 1986 aus meinem Elternhaus mit Unterstützung meines Bruders ohne mein wissen
    aus meinem Elternhaus geholt und mit in die USA genommen,obwohl ich das alleinige Sorgerecht nach der Scheidung hatte.nun sind 27 Jahre vergangen und jetzt will ich noch eine Anzeige wegen Kindesentführung
    ( Strafantrag )stellen.Ich weiß aber nicht genau wie in so einem Fall die Verjährungsfrist ist.
    Gruß Manfred

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    1. Da es sich um ein Antragsdelikt ist ein Strafantrag innerhalb von drei Monaten nach der Tat zu stellen. http://www.kindesentzug24.com/infos-zum-kindesentzug/

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    2. Kindesentzug ist ein Antragsdelikt!

      Kindesentzug ist ein Antragsdelikt , was bedeutet, dass vom Betroffenen Elternteil selbst eine Strafverfolgung eingeleitet werden muss. Dies geschieht in aller Regel bei der für Sie zuständigen Polizeidienststelle in der Form einer Strafanzeige und eines Strafantrags. Strafantrag und Strafanzeige müssen innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis der Tat gestellt werden.

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  12. Dr. Eike Lauterbach11. April 2013 um 18:44

    Der Vater meines Sohnes hat mich wegen Kindesentführung angezeigt, weil ich in die Notaufnahme im Krankenhaus musste. Die Ärztin hat mir dort sofort eine Infusion gelegt, so dass ich nicht weg konnte. Eine Bekannte teilte dem Vater als auch dem Verfahrensbeistand mit, wo ich bin. "Scher dich nach Leipzig war seine Antwort." Das Kind war in Obhut meiner Mutter, die uns begleitet hat.

    Aber krank werden, ist im Kopf des Vaters nicht vorgesehen.

    Eike

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  13. Hallo, ich habe eine nichteheliche Tochter von 8.Monaten und vom Gericht habe ich endlich das unbegleitete Umgangsrecht mit Beschluss zugestellt bekommen.

    Die Mutter verweigert massiv und boykottiert, die herausgabe meiner Tochter. Selbst im beisein meines Anwaltes und hinweis auf rechtliche Folgen bleibt die Kindesmutter unberührt.

    Das gleiche hatte sie auch mit den beiden anderen Kindesvätern vollzogen, wo einer davon aufgegeben hat.

    Was kann ich
    Unternehmen um endlich meine Tochter zu bekommen?

    Grüsse

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  14. hallo,ich habe meine tochter seit 8 jahren nicht mehr gesehen.Heute ist sie 15.mein exmann und seine frau haben meine tochter regelrecht von mir entfremdet.sie will keinen kontakt zu mir,lehnt mich komplett ab..sie hasst mich um es zu verdeutlichen.....ich kimm absolut nicht an sie ran....telefon will sie angeblich dann nicht dran.....briefe werden geöffnet un vor versammelter mannschaft vorgelesen.....die briefe die ich ich schrieb.die haben überall schon angekündigt egal wo..schule..freunde...eltern der freunde...das ich sie entführen würde...un somit alle gewarnt sind!!ich hab noch net einmal vor schule oder sonst wo heimlich gestanden.weil ich mehr angst davor hab,wenn sie mich sieht dann schreiend weg rennt!!! also lass ich es!!ich hoffe nur,das sie irgendwann mal meine seite hören will.ich finde es nur mehr wie unner aller sau......das mein ex un seine frau den hass den sie gegen mich hegen.....auf dem rücken meiner tochter austragen.

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  15. Hallo ich habe das Problem das Jugendamt versucht alles um eine Kindesentfremdung durch zu führen. Ich habe das Jugendamt angezeigt wegen Kindeswohlgefärdung Das Kind wurde 8 wochen nicht zur Schule gebracht es wurden alle Ärztlichen versorgungen ein gestellt dafür durfte Ich nicht mal Heiligabend ein Geschenk für meinen Sohn im Heim abgeben an der Tür hiess es keine Anname und Hausverbot und Polizei kann und darf nichts machen Ziviel Recht Väter sind nur zum ZAHLEN wichtig. was kann man dagegen noch machen da kan wohl auch kein Anwalt helfen

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  16. Hallo ich habe 2 Kinder und dazu noch die Vaterschaftsanerkennung und das Umgangsrecht alle 2 Wochen.
    Meine ex Freundin hat mir gesagt das sie für drei Wochen in die USA Urlaub machen will ich habe natürlich zugestimmt warum denn nicht meine Kinder sollen ja schließlich was erleben so jetzt sind inzwischen 4 Monate vergangen sie hat jeglichen kontakt zu mir abgebrochen ich habe keine nummer das Facebook acount ist auch gelöscht worden und ihre Familie sagt zu mir das sie keinen Kontakt zu ihr haben was kann ich tun jeder Anwalt sagt zu mir es sieht schlecht aus was kann ich tun bitte um Hilfe
    meine email gip89@web.de

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  17. Armes Deutschland! Mann sollte sich bei diesen Erlebnissen nicht wundern wenn keiner mehr Kinder in diesem Land bekommen möchte. Als liebender Vater ist man der Willkühr feministischer und staatlicher Gewalt ausgesetzt. Zu Traurig... Zu was für Menschen sollen diese Kinder heranwachsen bei diesen armseeligen egoistischen Vorbildern.

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  18. Mein Sohn 9 Monate alt darf ich nicht sehen aus dem Grund weil ich mit der Mutter keine Beziehung haben möchte Anzeige wegen kindesentführung habe ich bereits bekommen weil es abgemacht war das ich ihn ein tag nehme und als ich ihn hatte rief sie nach ner Stunde die bulln und zeigte mich an die harte art einen menschen ohne etwas getan zu haben festzunehmen das ist einfach das letzte ein Vater wird dazu gezwungen sein Kind nicht mehr zu lieben den man hat selbst keine rechte um dagegen etwas zutuen ich gebe langsam auf.....

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  19. Hallo, meine frau ist mit meine kinder 9 jahre und 5 jahre alt am 07.07.16 abgehauen zur ihrer Eltern nach Wien und habe keine kontakte und die eltern verbieten mich auch aber was oder wie kann ich die alleine sorgerrecht von meine kinder wegnehmen. bitte um hilfe

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  20. Hallo, meine Ehefrau ist am 27.10.16 mit unserem gemeinsamen Sohn ( 15 Monate ) abgehauen und war sogar im Frauenhaus.
    Sie behauptet das ich sie misshandelt hätte aber das stimmt nicht. Ich habe sofort den Kontakt zum Jugendamt hergestellt und gefordert das sofort ein Amtsarzt meine Frau und unseren Sohn begutachten sollen um die Vorwürfe auszuschließen.
    Sie ist im Juli schonmal abgehauen und in dem Zeitraum wurde sie erneut schwanger und nun habe ich die Vermutung dass das ungeborene Kind nicht von mir ist, was meine Frau auch sicherlich ahnt und das sie mich mit solch einer miesen Nummer loswerden möchte. Gemeinsame Termine beim Jugendamt die zur Umgangsregelung gedacht sind nimmt sie nicht wahr.
    Obwohl der Sachbearbeiter beim Jugendamt gesagt hat das ein begleiteter Umgang mit meinem Sohn nicht in Frage kommt weil es nicht notwendig ist das ich vom Jugendamt " bewacht" werde lässt sie es nicht zu das ich unseren Sohn sehen. Nicht mal zu Weihnachten durfte mein Sohn zu mir um die Geschenke auszupacken.
    Bereits seit fast 9 Wochen habe ich unsern Sohn nicht gesehen weil meine Frau das nicht möchte obwohl das Jugendamt selber merkt das meine Frau unehrlich ist und einfach versucht mich mit allen Mitteln fertig zu machen.
    Ich habe sogar ein ärztliches Attest abgegeben wo bescheinigt Word das es keine Bedenken gibt das ich mein Sohn sehen kann und sogar eine Übertragung des alleinigen Sorgerechtes für mich unbedenklich ist.
    Trotz allem habe ich bislang kein Erfolg und habe am 24.12 einen Strafantrag wegen Kindesentziehung und Verleumdung gestellt.
    Schade finde ich das es so lange dauert, obwohl ich selber einen Amtsarzt für meine Frau und unseren Sohn gefordert habe um Verletzungen auszuschließen. Ich habe auch geäußert das die beim Frauenarzt nachfragen können in welchem Zustand meine Frau, zu den Untersuchungen wegen dem ungeborenen Kind, war. Sie hatte nie Verletzungen von mir und dem ungeborenen Kind und unserem Sohn ging es immer gut.
    Und wir haben das gemeinsame Sorgerecht!
    Wenn ich meiner Frau das Kind vorenthalten würde, würde ich in wenigen Stunden gefesselt im Streifenwagen sitzen. Wo bleibt hier bitte die Gerechtigkeit?
    Wenn meine Frau solch schwerwiegende Vorwürfe macht muss sie es doch soforr beweisen können und nicht damit durchkommen, schon garnicht über einen so langen Zeitraum.

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  21. Guten Tag,

    aufgrund vieler massiven Fehler von der Helferindustrie wurde ich Entmuttert.
    Begonnen mit einem Jugendamtsmitarbeiter der ein Kind während des ersten begleiteten Umgang mit einem schlagenden Vater alleine lässt (Was mir den Zorn diesen einbrachte als ich darauf aufmerksam machte).
    Dann über eine Verfahrenspflegerin die die Gewalt welche das Kind ihr berichtet nicht in ihr Bericht erwähnt (Diese Dame aus einem Haus welches vor dem aus stand und wohin dann Aufträge gegeben wurde).
    Dann eine Familienhilfe oh wie seltsam aus dem selben Hause die halluziniert in Ihrem bericht.(Siehe oben warum, das sind Gefälligkeitsberichte und nichts anderes).
    Dann eine Gutachterin die nicht erkennt das der Vater ihr Vorwürfe aus einem bereits vorhandenen Beschlusses aus 2013 (lesbar auf internet)serviert aber die mich als Erziehungsunfähig abstempelt mit nur Vermutungen da ich nur wenig ihr berichtete.Da ich mich nicht begutachten liess.
    Nun lebt mein Kind nach meinem Schlaganfall welcher diese zu verantworten haben beim Vater im Ausland. Dieser verwehrt mir jeglichen Kontakt zu meinem Kind.
    Diese dann Verweigerung wurde bei Gericht angekündigt aber nicht für ernst genommen da die Beteiligten meinen Gewalt sei uninteressant und unwichtig und auch so mit Beweise und Fakten umgingen.
    Was kann man tun wenn man nun entmuttert wurde und kein zugang zum Kind erhällt?

    Als ich alleinsorgeberechtigt war habe ich mehr als Bindungstoleranz an den Tag gelegt, habe dem kind den Kontakt zum Vater ermöglicht etc.. nun ist es dank Lügen und vertuschungen anderherum und wird es boykottiert und einfach nicht zugelassen.
    Was tun?
    Das Gericht hier anrufen ist zwecklos wenn diese alle doch Ihre Fehler nur vertuschen die ich in form von Protokolle und Aufnahmen habe.

    Jeden tip ist willkommen unter Einamlige(punkt)Adresse(Ät)Hotmail punkt com

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  22. Fehler bei der Mailadresse im Posting.
    Richtig ist: Einmalige.Adresse@Hotmail.com

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  23. Es muss doch irgendwein gesetzesgeber geben, der seine gesetze auch kennt und durchsetzen kann und will, sonst brauchen wir doch gar keine gesetze, oder. das jugendamt wird immer erst dann besucht, wenn das kind bereits in den brunnen gefallen ist, doch das heist alarm !!! und ein sprichwort heist, better save then sorry aber es ist in englisch nicht in deutsch-land !!!
    hier ist das oberste gericht nicht die leute mit den laecherlichen roten kutten, sondern die ganz unauffaelligen jugendaemter, die alle gesetze misachten/duerfen/koennen/tun und uns elternteile erwartet keinerlei hilfe/rat/antworten/beistand, sondern hohn/auslachen/hilflosigkeit/ratlosigkeit/antwortlosigkeit/verachtung/drohungen etc.
    wie lange kann so ein amt ueberhaupt noch taetig sein??? wann wird diesem amt endlich mal die fluegel gestutzt/ausgehoben/entlassen/rausgeschmissen/bestraft/geldbusen und lange haftstrafen sind den jugendaemtern aufzuerlegen.Das muss doch endlich mal jemand einsehen und ausfuehren. schluss mit diesen jugendaemter schikanen und gesetzesbrechern.
    Auch ich bin davon derzeit betroffen und hatte bis dato keinerlei ahnung von solchen dingen und dadurch habe ich unzaehlige dinge gegen diese firma gelsen, da kraeuseln sich ja die zehen naegel wenn man das alles liest. es scheint mir dass diese aemter noch immer in der zeit und mit gesetzen leben, die noch aus der kaiserzeit und der anschliesenden zeit, als ein kleiner mann mit baertchen die macht uebernommen hatte. Ich glaube sein name war schinkelhuber oder so, denn aus heutiger sicht, duerfte soetwas garnicht mehr moeglich sein,ich glaube sogar dass es nicht einmal ein buero giebt, die diese leute auf die finger sieht und haut wenn noetig.

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